Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO) 40 Slg Nr. 1791, 04

Artikelbrief („Ordinantz“) König Gustav II. Adolfs von Schweden für seine Armee vom April 1631


9. Do Officirer / Soldaten oder Marqua-

tenter uber Land zu reisen haben / sollen die Land-

sassen denselben ohne bahre Bezahlung mit Fuhr /

Postpferden und Zehrung fortzuschaffen / nicht

schuldig seyn / Es were dann / daß er von Ihrer

Königl[ichen] Mayest[ät] oder dero GeneralOfficirern

deßwegen Schein uffzulegen hette.

10. So sol auch kein Soldat ohne seines Obri-

sten oder dessen / so jhme als Obrister commandirt,

Paß / sich von seiner Compagnia absonderlich / in

anderer Obristen und Officirern Guarnisonen /

Lauffplatzen / und uffm Land finden lassen / im fall

er es thut / haben nicht allein die Landleute / son-

dern jedermänniglichen macht und potestat[1] an jhm

Hand zu legen / unnd wol verwahret in nechst

angelegene Königl[iche] Guarnisonen zu bringen /

wo er alsdann sol examinirt und seinem Verdienst

nach gestrafft werden.

11. Diejenigen aber so mit sufficient[2] und ge-

bührlichen Pässen legitimirt seind / sollen sie nicht

mißbrauchen / oder durch deren behülff jhren

Schalck decken /[3] sondern da sichs befindet / daß ei-

ner sich ungebührlich verhielte / mit abnahm Viehe 

oder anderer mobilien[4], mögen ebenmessig die Land-

leute jhn handfest machen / und nach der nechstan-

grentzenden Guarnison bringen.

12. Diß gleichwol in acht nehmende / daß / wann[5]

                                   A iii


[1] Von lateinisch potestas „Amtsgewalt“, Machthaber.

[2] Latein: hinreichend.

[3] Sprichwörtlich: „den schalk decken, bedecken, verbergen“, das heißt Streiche und Unfug verbergen, hier mittels der ausgestellten Pässe und Passierscheine. 

[4] Latein: mobilia = bewegliche Habe, im Gegensatz zu den immobilia.

[5] Weiser: eine.


Empfohlene Zitierweise: Philip Haas: Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO) 40 Slg Nr. 1791, 04. Artikelbrief („Ordinantz“) König Gustav II. Adolfs von Schweden für seine Armee vom April 1631. In: dreißigjähriger krieg online / thirty years‘ war online, hg. von Markus Meumann. Online-Ressource, URL: https://thirty-years-war-online.projekte.thulb.uni-jena.de/quellen/verordnungen/edition/artikelbrief-ordinantz-koenig-gustav-ii-adolfs-von-schweden-april-1631/nr-1791-04 [Datum des Aufrufs in eckigen Klammern]).