Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO) 40 Slg Nr. 1791, 05

Artikelbrief („Ordinantz“) König Gustav II. Adolfs von Schweden für seine Armee vom April 1631


eine solche Person / Brieffe von importantzen[1] bey

sich hette / selbige dann unverzüglich und wol an be-

hörende Ort mögen bestelt werden.

13. So sollen auch die Postboten oder andere

so mit Pässen reissen / die Fuhre nicht weiter / als 

von einem zu dem nechst angelegenen Quartier ge-

brauchen / sondern verdacht seyn / im fall einem oder

andern also sein Pferd durch ungebührlichen Ge-

brauch entfrembdet würde / jhme alsdann suffici-

enter erstattung und satisfaction[2] wiederumb zukom-

men zulassen / dieses sol ebenmessig gültig seyn /

wann Regimenter und Troupen von einem Ort 

zum anderen marchiren.

14. Die Fürstl[iche] und Adeliche Häuser / welche

Feindes Gefahr halben nicht nothwendig müssen

besetzt werden / sollen von den Einquartierungen

ganz exempt[3] und befreyet seyn.

15. Es wird auch bey hoher Straff hiermit

verboten / daß die Officirer und Soldaten sich an

den Fürstl[ichen] Commissarien / Beampten / Adel / Bür-

germeister und Rath / Bürgern und andern Lands

Inwohnern / weder mit Arrest oder andern Tha-

tigkeiten / nicht vergreiffen sollen.

16. Der reisende Mann oder andere so jhrer 

Geschäffte halber / in den Guarnisonen und Lauff-

plätzen zuverrichten / sollen in keinem Weg uffge-[4]


[1] Latein: bedeutende Angelegenheiten.

[2] Latein: Wiedergutmachung.

[3] Latein: ausgenommen.

[4] Weiser: halten.


Empfohlene Zitierweise: Philip Haas: Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO) 40 Slg Nr. 1791, 05. Artikelbrief („Ordinantz“) König Gustav II. Adolfs von Schweden für seine Armee vom April 1631. In: dreißigjähriger krieg online / thirty years‘ war online, hg. von Markus Meumann. Online-Ressource, URL: https://thirty-years-war-online.projekte.thulb.uni-jena.de/quellen/verordnungen/edition/artikelbrief-ordinantz-koenig-gustav-ii-adolfs-von-schweden-april-1631/nr-1791-05 [Datum des Aufrufs in eckigen Klammern]).