Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO) 40 Slg Nr. 1791, 06

Artikelbrief („Ordinantz“) König Gustav II. Adolfs von Schweden für seine Armee vom April 1631


halten/ beleidigt/ noch mit einiger Schatzung be-

schweret werden.

17. Die Bawren und Ackersleute sollen die 

Officirer bey jhrem Feldbaw schützen / und sie in kei-

ne wege darvon zu verhindern / gestatten.

18. Es sol auch kein einiger Officirer noch

Soldat / wer der auch sey / in den Guarnisonen und

Lauffplätzen einige Schatzung uff die Personen

in den Thoren / noch sich unterstehen / einigen Zoll 

oder Anlage uff Wahren / wie es immer seyn kön-

te zuschlagen / auch sonsten den Obrigkeiten an jh-

ren Zöllen nicht hinderlich / sondern darzu vielmehr

beforderlich seyn.

19. Wann auch durch commandirende Offi-

cirer Uffbott zum fortzug an andere örter in einem

oder andern Quartier geschehen ist / so sollen die je-

nigen Reuter und Soldaten / so etwann in geheim

zu rückbleiben / von den Quartiers Contribuenten

zu fernern unterhalt ichtwas zu begehren / nicht be-

fugt seyn / sondern vielmehr wegen jhres seumigen

fortzuges von dem Herrn OberOfficirer hart be-

straffet werden.

20. Was nun hierin nicht begriffen / und et-

wann guter Kriegsdisciplin zu wider leufft / oder

wordurch arme Leute und unschüldige Lande zur

ungebühr beschweret / auch was dieser Verordnung[1]


[1] Weiser: in.


Empfohlene Zitierweise: Philip Haas: Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO) 40 Slg Nr. 1791, 06. Artikelbrief („Ordinantz“) König Gustav II. Adolfs von Schweden für seine Armee vom April 1631. In: dreißigjähriger krieg online / thirty years‘ war online, hg. von Markus Meumann. Online-Ressource, URL: https://thirty-years-war-online.projekte.thulb.uni-jena.de/quellen/verordnungen/edition/artikelbrief-ordinantz-koenig-gustav-ii-adolfs-von-schweden-april-1631/nr-1791-06 [Datum des Aufrufs in eckigen Klammern]).