Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO) 40 Slg Nr. 1791, 06
Artikelbrief („Ordinantz“) König Gustav II. Adolfs von Schweden für seine Armee vom April 1631
halten/ beleidigt/ noch mit einiger Schatzung be-
schweret werden.
17. Die Bawren und Ackersleute sollen die
Officirer bey jhrem Feldbaw schützen / und sie in kei-
ne wege darvon zu verhindern / gestatten.
18. Es sol auch kein einiger Officirer noch
Soldat / wer der auch sey / in den Guarnisonen und
Lauffplätzen einige Schatzung uff die Personen
in den Thoren / noch sich unterstehen / einigen Zoll
oder Anlage uff Wahren / wie es immer seyn kön-
te zuschlagen / auch sonsten den Obrigkeiten an jh-
ren Zöllen nicht hinderlich / sondern darzu vielmehr
beforderlich seyn.
19. Wann auch durch commandirende Offi-
cirer Uffbott zum fortzug an andere örter in einem
oder andern Quartier geschehen ist / so sollen die je-
nigen Reuter und Soldaten / so etwann in geheim
zu rückbleiben / von den Quartiers Contribuenten
zu fernern unterhalt ichtwas zu begehren / nicht be-
fugt seyn / sondern vielmehr wegen jhres seumigen
fortzuges von dem Herrn OberOfficirer hart be-
straffet werden.
20. Was nun hierin nicht begriffen / und et-
wann guter Kriegsdisciplin zu wider leufft / oder
wordurch arme Leute und unschüldige Lande zur
ungebühr beschweret / auch was dieser Verordnung[1]
[1] Weiser: in.
Empfohlene Zitierweise: Philip Haas: Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO) 40 Slg Nr. 1791, 06. Artikelbrief („Ordinantz“) König Gustav II. Adolfs von Schweden für seine Armee vom April 1631. In: dreißigjähriger krieg online / thirty years‘ war online, hg. von Markus Meumann. Online-Ressource, URL: https://thirty-years-war-online.projekte.thulb.uni-jena.de/quellen/verordnungen/edition/artikelbrief-ordinantz-koenig-gustav-ii-adolfs-von-schweden-april-1631/nr-1791-06 [Datum des Aufrufs in eckigen Klammern]).