Verwaltungshandeln, Kriegserfahrung und Amtsverständnis. Die Beamten der Schwarzburgischen Grafschaften im Dreißigjährigen Krieg

Dissertationsprojekt an der Humboldt-Universität Berlin, betreut von Prof. Dr. Peter Burschel (Lehrstuhl für Europäische Geschichte der Frühen Neuzeit). Das Projekt wird seit April 2015 von der Elsa-Neumann-Stiftung gefördert.


Das Anliegen des hier vorzustellenden Promotionsprojektes ist es, die historiographische Meistererzählung vom Dreißigjährigen Krieg als Katalysator der frühmodernen Staatsbildung in einer mikrohistorischen Analyse neu zu beleuchten. Dazu wird die Perspektive der wichtigsten Protagonisten dieser Entwicklung – den Beamten – gewählt. Die ehemaligen Grafschaften Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen eignen sich hierfür aus zwei Gründen in besonderer Weise als Fallbeispiel: erstens, weil die Grafschaften während des Dreißigjährigen Krieges inmitten eines Durchzugs- und Versorgungsgebiet für die Söldnerheere lagen; und zweitens, da die besonders umfangreiche Quellenüberlieferung zu der Gruppe der zivilen Amtsträger und deren Verwaltungshandeln außerordentliche Analysemöglichkeiten eröffnet.

Verwaltungshandeln

Die geopolitische Situation der Grafschaften während des Krieges brachte es mit sich, dass deren Bevölkerung seit den 1620er Jahren permanent von militärischer Präsenz betroffen war.[1] Allerdings zählten weder Schlachten noch größere Gefechte, sondern Einquartierungen und Plünderungen zu den kriegerischen Großereignissen auf lokaler Ebene – so etwa die Plünderung von Rudolstadt im Jahr 1640.[2] Die Organisation des Zusammenlebens der Bevölkerung und der Söldner oblag den zivilen und militärischen Amtsträgern. Im Rahmen des Projektes richtet sich der Blick auf jene zivilen Amtspersonen, die mit den sogenannten Kriegsgeschäften betraut waren. Doch in einem Krieg, der nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens erfasste, waren fast alle Angehörigen der gräflichen Verwaltung direkt oder indirekt mit den Folgen des Krieges konfrontiert. Deshalb wird der Fokus auf jene Verwalter eingegrenzt, die den wesentlichen Aspekt der Kriegsgeschäfte verrichteten.[3] Ihnen kam die Rolle als Vermittler zwischen den mitunter konkurrierenden Ansprüchen und Interessen der gesellschaftlichen Gruppen zu: Sie sorgten für den Fortbestand der Herrschaft, den Schutz der Untertanen und die Versorgung der Heere.[4] Das Verwaltungshandeln dieser Beamten gilt der Geschichtswissenschaft als Garant der gesellschaftlichen Stabilität, Kontinuität und Ordnung während des Krieges. Die Amtspersonen gerieten durch ihre gesellschaftliche Position zu bedeutenden – wenn nicht den wichtigsten – Protagonisten der Staatsbildung. Hinzu kommt, dass dem Dreißigjährigen Krieg und seinen Folgen die Funktion eines Katalysators bei der Entwicklung einer frühmodernen Verwaltung zu geschrieben wird. Dennoch kann konstatiert werden, dass die Untersuchung „[des] organisatorischen Umgang[s] mit der Katastrophe [auf der] Ebene des individuellen Erlebens und Verhaltens“[5] der zivilen Amtsträger ein Feld bleibt, das noch bestellt werden muss. Dieses Desiderat wird hier aufgegriffen.

Kriegserfahrung und Amtsverständnis

Der Begriff des Erlebens ist eng mit jenem der Erfahrung verknüpft. Das Augenmerk des Projektes liegt deshalb unter anderem auf der Bedeutung von Erfahrung für das menschliche Handeln in der Frühen Neuzeit. Zu dieser Zeit galt das Prinzip Historia Magistra Vitae als Richtschnur für verschiedene Handlungen.[6] So auch für das Verwaltungshandeln, wie ein zeitgenössisches Sprichwort verdeutlicht: „Der aus Erfahrung ein Ampt verwaltet/der ist besser/dan der es aus Büchern thut/es ligt viel am Handgrieff.“[7] Die Amtsträger orientierten ihr auf die Zukunft gerichtetes Handeln in besonderem Maße an ihren Erfahrungen aus der Vergangenheit. Der Dreißigjährige Krieg als Ereigniszusammenhang und einzelne Kriegserlebnisse forderten dieses Prinzip heraus. Das kriegsbedingte Ansteigen der Arbeitsbelastung sowie der gesellschaftlichen Verantwortung stellte Frank Kleinehagenbrock als zentrale neue Erfahrung der Amtspersonen heraus.[8] Jedoch waren der Krieg und die damit verbundenen Folgen nicht bloß eine organisatorische Herausforderung, die es zu bewältigen galt. Vielmehr stellten das bis dahin ungekannte Ausmaß an Gewalt, Tod, Hunger und Krankheiten sowie die Dauer des Krieges für die Verwalter und ihre Zeitgenossen eine mentale Herausforderung sondergleichen dar, die es ebenso zu bewältigen galt.[9] Nie zuvor hatte es einen solchen Krieg mit derartigen Begleiterscheinungen gegeben – wie also sollte dieser Krieg verwaltet werden, fehlten doch die Beispiele aus der Vergangenheit? Diese Frage offenbart das Potential, das Kriegserfahrungen mit sich bringen. Sie können gesellschaftliche Entwicklungen anstoßen oder beschleunigen. Denn woran orientierten die Verwalter ihr Handeln, wenn das alte Prinzip Historia magistra vitae durch die neuen unerwarteten Erfahrungen herausgefordert – wenn nicht ausgesetzt – wurde? Etwa an einem neuen, sich zu dieser Zeit herausbildenden Amtsverständnis, wie es beispielsweise Michael Stolleis in seinem klassischen Aufsatz zur Beamtenethik andeutet? Eine Entwicklung, die, laut Stolleis, in einem neuen in die Moderne weisenden Beamtentypus gipfelte.[10] Dieser Aspekt des frühmodernen Staatsbildungsprozesses soll hier aus der Perspektive der Amtsträger untersucht werden. Deshalb lauten die leitenden Fragen des Projektes: Wie wirkten sich die Kriegserfahrungen der Amtspersonen auf deren Amtsverständnis aus? Oder allgemeiner gefragt: Wie wurden der Krieg und die damit verbundenen Folgen von den Amtspersonen wahrgenommen, gedeutet und bewältigt?

Die Quellen und ihre Auswertung

Die von den schwarzburgischen Beamten überlieferten Quellen bieten für die aufgeworfene Fragestellung einen außerordentlichen Zugang. An erster Stelle sind die Selbstzeugnisse des Hofrates Volkmar Happe (1584–1653) und des Landrichters Michael Heubel (1605–1684) zu nennen. Beide wurden in einer beispielhaften digitalen Edition in dem Onlineportal Mitteldeutsche Selbstzeugnisse der Zeit des Dreißigjährigen Krieges veröffentlicht.[11] Happes Chronicon Thuringiae gehört mit seinem Umfang von fast 1.800 Blättern sicherlich zu den wichtigsten Selbstzeugnissen einer Amtsperson aus dem Dreißigjährigen Krieg. In ihrer Bedeutung für das Promotionsprojekt stehen die Bestände des Thüringischen Staatsarchivs Rudolstadt diesen autobiografischen Texten in nichts nach. Hier sind in umfangreicher und geschlossener Form Bestände zu Besoldungs- und Bestallungsangelegenheiten und zum Verwaltungshandeln der zivilen Beamten erhalten.[12] Die Auswertung dieses Quellenmaterials wird in zwei Schritten vollzogen. Bevor den zentralen Fragen des Projektes nachgegangen wird, soll gefragt werden: Wer waren die Beamten und welchen sozio-kulturellen Hintergrund hatten sie? Durch die systematische Erfassung der Aktenbestände zu den Besoldungs- und Bestallungsangelegenheiten sowie zahlreicher Leichenpredigten soll eine prosopographische Datensammlung entstehen.[13] Auf diese Weise wird es möglich sein, einzelne (Amts)Biographien, die Ämterhierarchie, familiäre Verflechtungen sowie Aspekte des Konstitutionsprozesses innerhalb dieser Gruppe zu rekonstruieren. Im Rekurs auf die im ersten Analyseschritt gesammelten Daten soll die Untersuchung dann anhand einzelner Fallbeispiele fortgesetzt und vertieft werden. In Anbetracht des umfangreichen Aktenbestandes wird die Untersuchung auf Texte eingegrenzt, in denen die Amtsträger ihr Verwaltungshandeln reflektiert oder weniger reflektiert, freiwillig oder auf Nachfrage zur Darstellung brachten beziehungsweise thematisierten. Gemeint sind Texte, die im Kontext verschiedener Kommunikationssituationen entstanden und dementsprechend zu analysieren und zu interpretieren sind: Selbstzeugnisse, Supplikationen, Stellungnahmen in Prozessen, Berichte über ihr Handeln etc. Die Frage an die Texte lautet, ob und wie die Amtspersonen ihre Kriegserfahrungen thematisierten und ob sie diese in Bezug zu ihrem Verwaltungshandeln setzten. Ist hier eine Dynamik zu erkennen, aus der sich die Entwicklung eines neuen Amtsverständnisses ablesen lässt?

Ein Beispiel

Schließlich soll anhand des Selbstzeugnisses von Michael Heubel angedeutet werden, wie durch die verknüpfende Darstellung von Kriegserfahrungen und Verwaltungshandeln ein bestimmtes Bild vom Amtsverständnis entworfen werden kann. Als der Landrichter Michael Heubel 1682 seine Anmerkungen einiger in den gräfl. Schwarzburg-Rudolstädtischen und umliegenden Landen von 1620 an sich ereigneten Begebenheiten vollendet und dem Grafen Ludwig Friedrich I. (1667–1718) als Geschenk überreichte hatte, fasste sein Werk 367 Seiten. Zum Prolog des Höhepunkts seiner Darstellungen wurde die Beschreibung der Belagerung und Plünderung von Rudolstadt im Jahr 1640. Auf Blatt 300 beginnt die Erzählung unvermittelt mit der Ankunft schwedischer Truppen am 10. Mai. Danach berichtet Heubel, wie er immer wieder zu Verhandlungen mit Offizieren gesandt wurde.[14] So auch am 20. Mai, als ihn vier schwedische Offiziere bestechen wollten, weil sie sich davon Vorteile im Ringen um Proviant versprachen. Doch Heubel blieb standhaft.[15] Ebenso unvermittelt wie die Ankunft folgt auf diese Anekdote der Bericht vom Abzug der Schweden.[16] Nachdem diese Rudolstadt verlassen hatten, fielen kaiserliche Truppen plündernd in die Stadt ein. Die Plünderung konnte schließlich durch eine kaiserliche Garde beendet werden.[17] Als Heubel nun nach Saalfeld ins kaiserliche Quartier gesandt wurde, wo er die bei der Plünderung entführten Einwohner und das gestohlene Vieh auslösen sollte, beginnt der eigentliche Höhepunkt seiner Darstellung. In einem Prozess vor einem kaiserlichen Kriegsgericht wurde er angeklagt, ein schwedischer Kundschafter zu sein. Den Prozess breitet Heubel auf fast 30 Blättern aus, wobei er nochmals sein tadelloses unparteiisches Verhalten in Zeiten der größten Not schildert.[18] Am Ende kapitulierten seine Ankläger vor ihm und seinem korrekten Verwaltungshandeln, so dass Heubel freigesprochen wurde. Mit der Ankunft Heubels am Rudolstädter Hof und dem Lob seines Dienstherrn, Graf Carl Günther (1581–1646), endete die Odyssee des Landrichters. Als Heubel den Text verfasste, wusste er um die Bedeutung dieses Kriegsereignisses auf lokaler Ebene. Schließlich lebte er seit 1638 in der Residenzstadt und hatte es selbst miterlebt. Die Art und Weise, wie der Landrichter seinen Text aufbaute und narrative Stilmittel einsetzte – etwa die wiedergegebenen Dialoge zwischen ihm und den Offizieren –, legt die Vermutung nahe, dass Heubel diese bedeutende Kriegserfahrung als Hintergrund nutzte, vor dem er von seinem Verwaltungshandeln berichtete. Durch diese Verknüpfung wird die Tugendhaftigkeit seines Handelns und damit zugleich seines Amtsverständnisses potenziert. Die Frage im Falle Heubels lautet: Greift er auch in anderen Kommunikationssituationen auf diese Verknüpfungen zurück? Welches Bild von seinem Amtsverständnis offenbart sich etwa in der Fassung seines Selbstzeugnisses, das bis vor einigen Jahren lediglich im Archiv der Familie aufbewahrt wurde, oder im Quellenmaterial, das Produkt seines alltäglichen Verwaltungshandelns ist?[19] Es bleibt abzuwarten, ob, wann, wo und wie andere Amtsträger ihr Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit Kriegserfahrungen thematisierten. Ebenso wird sich zeigen, ob sich die Entwicklung eines ‚neuen‘ Amtsverständnisses ablesen lässt und welche Rolle der Krieg dabei spielte.

Felix Henze, M.A.

Kontakt: felix.henze(at)gmx.de

 


[1] Die gräflichen Territorien lagen auf dem Gebiet des heutigen Freistaates Thüringen und gliederten sich jeweils in Ober- und Unterherrschaft mit den Residenzorten Sondershausen, Frankenhausen (Oberherrschaft), Rudolstadt, Arnstadt (Unterherrschaft) sowie zeitweilig Ebeleben (Unterherrschaft Schwarzburg-Sondershausen) und Stadtilm (Oberherrschaft Schwarzburg-Rudolstadt). Zur Topographie und Gliederung der Grafschaften vgl. Hans Herz, Thüringen: Zwölf Karten zur Geschichte. 1485-1995, Erfurt 2003 (Thüringen gestern und heute, 18), hier: Textteil, S. 25–29 und Kartenteil, Karte 5 a & b.

[2] Heutzutage erinnern ein Einschussloch im Altar der Rudolstädter Stadtkirche und die Schwedenschanze auf dem Roten Berg, östlich von Saalfeld, an diese Kriegsereignisse.

[3] Es ist zu bemerken, dass sich der Begriff Beamte seit dem 16. Jahrhundert erst nach und nach als Bezeichnung für gräfliche Amtsträger durchsetzte. Hier seien die in den Akten verwendeten Begriffe zur Bezeichnung der erfassten Personen (in alphabetischer Reihung) angeführt: Amtmann, Amtsschösser, Amtsschreiber, Amtsverwalter, Burgvogt, Collector, Gemeiner Rat, Hauptmann, Hof- & Landeshauptmann, Hofjunker, Hofmeister, Hofrat, Hofverwalter, Junker, Justitienrat, Kammerschreiber, Kammersekretär, Kanzellist, Kanzleidiener, Kanzleidirektor, Kanzleikopist, Kanzleirat, Kanzleisekretär, Kanzler, Kommissar, Konsistorialrat, Kontributionskollektor, Kornschreiber, Kriegskommissar, Kriegsrat, Landrichter, Oberamtmann, Oberhofmeister, Privater Diener, Rat, Rat von Haus aus, Registrator, Rentereisekretär/-schreiber & -verwalter, Rentmeister, Schösser, Schultheiß, Sekretär, Stadtkommissar, Stadtschreiber, Stadtvogt, Verwalter, Vogt und Zollverwalter.

[4] Zu dieser Problematik vgl. bspw. Frank Kleinehagenbrock, Die Verwaltung im Dreißigjährigen Krieg. Lokalbeamte in der Grafschaft Hohenlohe zwischen Herrschaft, Untertanen und Militär, in: Stefan Kroll, Kersten Krüger (Hrsg.), Militär und ländliche Gesellschaft in der frühen Neuzeit, Münster 2000 (Herrschaft und soziale Systeme in der frühen Neuzeit, 1), S. 121–143.

[5] Bernd Roeck, Einige offene Fragen und Perpektiven der Forschung, in: Hans Medick, Benigna von Krusenstjern (Hrsg.), Zwischen Alltag und Katastrophe. Der Dreißigjährige Krieg aus der Nähe, Göttingen 1999 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 148), S. 609–621, hier: S. 613.

[6] Vgl. u.a. Paul Münch, Einleitung, in: Ders. (Hrsg.), „Erfahrung“ als Kategorie der Frühneuzeitgeschichte, München 2001 (Historische Zeitschrift Beihefte/Neue Folge, 31), S. 11–31, hier: S. 19–24.

[7] Christoph Lehmann, Florilegium Politicum. Politischer Blumengarten. Faksimiledruck der Auflage von 1639, hrsg. v. Wolfgang Mieder, Bern, Frankfurt am Main, New York 1986 (Nachdrucke deutscher Literatur des 17. Jahrhunderts, 61), hier: S. 181.

[8] Vgl. Kleinehagenbrock, Verwaltung im Dreißigjährigen Krieg (wie Anm. 4), S. 140.

[9] Vgl. u.a. Hans Medick, Der Dreißigjährige Krieg als Erfahrung und Memoria. Zeitgenössische Wahrnehmungen eines Ereigniszusammenhangs, in: Peter Claus Hartmann, Florian Schuller (Hrsg.), Der Dreißigjährige Krieg. Facetten einer folgenreichen Epoche, Regensburg 2010 (Themen der Katholischen Akademie in Bayern), S. 158–173, hier: S. 165 f.; Medick, Krusenstjern, Zwischen Alltag und Katastrophe (wie Anm. 5); und Matthias Ilg, Matthias Asche (Hrsg.), Das Strafgericht Gottes. Kriegserfahrungen und Religion im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im Zeitalter des Dreißigjährigen Krieges, Münster 2002.

[10] Vgl. Michael Stolleis, Grundzüge der Beamtenethik (1550–1650), in: Roman Schnur (Hrsg.), Die Rolle der Juristen bei der Entstehung des modernen Staates, Berlin 1986, S. 273–302.

[11] Volkmar Happe, Chronicon Thuringiae, 2 Bde., hrsg. v. Hans Medick, Norbert Winnige, Andreas Bähr, in: Hans Medick, Norbert Winnige (Hrsg.), Mitteldeutsche Selbstzeugnisse der Zeit des Dreißigjährigen Kriege, 2009. (URL: www.mdsz.thulb.uni-jena.de/happe/quelle.php, Zuletzt geprüft am 10.05.2015); Michael Heubel, Anmerkungen einiger in den gräfl. Schwarzburg-Rudolstädtischen und umliegenden Landen von 1620 an sich ereigneten Begebenheiten, hrsg. v. Hans Medick, Bernd Warlich, Norbert Winnige, in: Medick, Winnige, Mitteldeutsche Selbstzeugnisse (wie Anm. 11). (URL: www.mdsz.thulb.uni-jena.de/heubel/quelle.php, Zuletzt geprüft am 10.05.2015)

[12] Zu nennen sind vor allem die Bestände der drei ehemaligen Kanzleien: ThStA Rudolstadt Kanzlei Arnstadt, Rudolstadt & Sondershausen.

[13] Bisher wurden 250 Personen erfasst (Stand: April 2015), die direkt oder indirekt mit den Kriegsgeschäften befasst waren (vgl. Anm. 3). Es bleibt abzuwarten, von wie vielen Amtsträgern sich Lebensläufe und Karrierewege rekonstruieren lassen – liegt doch für einen großen Teil (etwa 100 bis 150) bisher nur eine Nennung, bestehend aus Name, Jahr und Amt, vor.

[14] Vgl. Heubel, Anmerkungen (wie Anm. 11), f. 300–311.

[15] Vgl. ebd., f. 311–317.

[16] Vgl. ebd., f. 317 f.

[17] Vgl. ebd., f. 318–327.

[18] Vgl. ebd., f. 330–364.

[19] Die im Archiv der Familie befindliche Fassung des Selbstzeugnisses Heubels wurde 2009 digitalisiert und in den Bestand des Thüringischen Staatsarchivs Rudolstadt aufgenommen (vgl. ThStA Rudolstadt Sammlung Z Nr. 830). Vom Wirken Heubels sind außerdem zahlreiche weitere Akten überliefert. So etwa ein fast zehn Zentimeter dickes Aktenbündel, in dem verschiedenste Dokumente aus den Jahren bis 1646 gesammelt sind (vgl. ThStA Rudolstadt Kanzlei Rudolstadt A XI 5b Nr. 8). Hinzu kommt ein weiteres Bündel, das Heubels Verwaltungshandeln von 1646 bis 1662 dokumentiert (vgl. ThStA Rudolstadt Kanzlei Rudolstadt B III 8b Nr. 12).


Empfohlene Zitierweise: Felix Henze – Verwaltungshandeln, Kriegserfahrung und Amtsverständnis. Die Beamten der Schwarzburgischen Grafschaften im Dreißigjährigen Krieg. In: Dreißigjähriger Krieg Online – Projekte, hg. von Markus Meumann (Online-Ressource; URL: https://thirty-years-war-online.projekte.thulb.uni-jena.de/projekte/felix-henze-verwaltungshandeln [Datum des Aufrufs in eckigen Klammern]).