Die Reichskreise im Dreißigjährigen Krieg
Promotionsprojekt der Universität Augsburg, betreut von Prof. Dr. Lothar Schilling (Lehrstuhl f. Geschichte d. Frühen Neuzeit) u. Prof. Dr. Johannes Burkhardt (Institut f. Europ. Kulturgeschichte). Seit Dezember 2012 von d. Gerda Henkel Stiftung gefördert
In meiner Dissertation untersuche ich das Wirken und die Bedeutung der Kreisverfassung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation in der Epoche des Dreißigjährigen Kriegs. Die beiden Hauptteile der Arbeit erschließen die Thematik unter den Stichworten „Reichskreise als Reichstagssurrogat“ und „Reichskreise als Bündnissysteme“. Ein dritter Abschnitt wird sich der Bedeutung des Reichskreiswesens während des Westfälischen Friedenskongresses und der Exekution der Friedensbestimmungen widmen. Die folgenden Ausführungen stellen die wichtigsten geplanten Einzelkapitel der Arbeit kurz vor.
I. Die Reichskreise als regionale Substitute eines Reichstags
Durch die Verschärfung der konfessionellen Gegensätze im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation unter Kaiser Rudolf II. wurden die in der Ära der Reichsreform geschaffenen zentralen Reichsinstitutionen spätestens im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts faktisch handlungsunfähig. Nach dem Ausbruch eines offenen Krieges 1618 schien das institutionelle Gebäude des Alten Reiches dann endgültig seinem Untergang geweiht. Wie ist aber zu erklären, dass ein wesentlicher Bestandteil der alten Reichsverfassung, die Reichskreise, offenbar eine Ausnahme darstellten?[1]
Schon parallel zur ersten Eskalation des Aufstands im Königreich Böhmen traten die Reichs- und Kreisstände Bayerns, Frankens und Schwabens zu einer Reihe von miteinander korrespondierenden Kreisversammlungen zusammen, um über eine überterritorial koordinierte Reaktion auf die neue Bedrohungslage an ihren Grenzen zu beraten und ein Übergreifen der Krise auf den süddeutschen Raum zu verhindern – was für die Gebiete der drei Kreise auch noch für etliche Jahre weitgehend gelang. Dies ist durchaus erstaunlich, schließlich stellten gerade Franken und Schwaben zwei stark konfessionell gemischte Landschaften mit dementsprechend hohem religionsbedingtem Konfliktpotenzial dar. Sie waren zudem Kernregionen der bündnispolitischen Polarisierung durch Union und Liga.
atsächlich lassen sich auch auf Reichskreisebene seit Ende des 16. Jahrhunderts gelegentlich konfessionell getrennte Partikularkonvente nachweisen, die aber nirgends allgemeine Kreistage vollständig ablösen konnten. Der Kreistag war und blieb insbesondere in den „vielherrigen“ Kreisen im Westen und Süden des Reiches ein zentrales Kommunikationsforum für die entsprechende Region – mit einem Teilnehmerkreis nach primär geographischen Aspekten, nicht konfessionellen.[2] Auch im fast gänzlich protestantischen Norden des Reiches blieb die Reichskreisorganisation die längste Zeit des Dreißigjährigen Krieges durchaus arbeitsfähig.[3]
Durch das Ausbleiben eines Reichstages von 1613 bis 1640 stellten somit die Institutionen der Reichskreise in vielen Regionen des Reiches die einzigen supraterritorialen, von allen Reichsgliedern grundsätzlich noch als legitim anerkannten Einrichtungen auf Basis der alten Reichsverfassung dar.[4]
Einzelne Schwerpunkte zum Themenkomplex „Reichskreise als Reichstagssurrogat“
1. Türkensteuern
Von kaiserlicher Seite versuchte man von dieser Entwicklung insofern zu profitieren, indem Geldforderungen und militärische Unterstützungswünsche auf einzelnen Kreistagen vorgebracht wurden, anstatt sie wie üblicherweise auf Reichstagen verhandeln zu lassen. Den Anfang machten dabei mehrfache Türkensteuerforderungen in den 1620er Jahren.
2. Reichskreishilfen als Alternative zu Wallensteins Kontributionssystem
Einen ersten Höhepunkt erreichte die Entwicklung, als Kaiser Ferdinand II. auf Vorschlag der katholischen Kurfürsten 1631 den Versuch unternahm, das Kontributionssystem Wallensteins komplett durch Reichskreisbewilligungen zu ersetzen. Die dazu initiierte reichsweite Einberufung von Kreistagen sollte den Reichs- und Kreisständen gewisse Mitbestimmungsrechte gewähren und damit zunehmender Kritik an der kaiserlichen Kriegführung entgegenwirken, ohne jedoch einen Reichstag einberufen zu müssen.
3. Die Finanzierung der Reichsarmee nach dem Prager Frieden und die reichsweiten Kreistage von 1638 und 1642
Eine völlig neue Bedeutung kam den Reichskreisen nach dem Prager Frieden und der Auflösung der konfessionellen Bündnisse zu, als der Unterhalt der nun als Reichsarmeen firmierenden Truppen völlig neu geregelt werden musste. Nur in den Jahren 1640 und 1641 wurden die dazu nötigen Verpflegungs- und Geldbewilligungen von einem Reichstag beschlossen, in den übrigen Jahren wandte sich der Kaiser direkt an einzelne Reichskreise bzw. Kreistage. Von reichs- bzw. kreisständischer Seite wurden diese Gelegenheiten wiederum dazu genutzt, Gravamina vorzubringen und einen gewissen Einfluss auf Truppenstationierungen und die Einquartierungspraxis auszuüben. Zudem versuchten sich mittlere und kleinere Reichsstände über gemeinschaftlich organisierte und instruierte Reichskreisgesandtschaften am Kaiserhof oder bei führenden Militärs besser Gehör zu verschaffen.
4. Münz- und Wirtschaftspolitik
Auch in wirtschaftlichen Fragen zeigte sich schon in einer sehr viel früheren Kriegsphase, dass einigen kriegsbedingten Krisenphänomenen nicht auf territorialer Ebene beizukommen war und diese reichsweite Lösungen erforderten. Als das Münzwesen in Folge der durch den Krieg befeuerten „Kipper- und Wipper-Krise“ Anfang der 1620er Jahre endgültig außer Kontrolle zu geraten drohte, konnte eine Eskalation dieser wohl spektakulärsten deutschen Währungskrise der Frühen Neuzeit nur durch ein auf Reichskreisbasis koordiniertes Eingreifen verhindert werden.[5]
II. „Reichskreise als Bündnissysteme“
Während des Dreißigjährigen Krieges kam der Reichskreisverfassung auch als Basis militärischer Bündnisorganisationen eine immense Bedeutung zu, die bisher kaum erforscht ist. Lediglich das militärische Engagement des Niedersächsischen Reichskreises in Verbindung mit Dänemark gegen die Katholische Liga und den Kaiser von 1625 bis 1629 ist bereits eingehender untersucht worden.[6]
Weit weniger bekannt ist hingegen über den Versuch Kursachsens von 1631, mit dem „Leipziger Bund“ zwischen Schweden und Kaiser und Liga eine dritte Partei in „bewaffneter Neutralität“ auf Basis der Reichskreise aufzubauen.[7] Die Idee einer „Kreisneutralität“ wurde auch in den Folgejahren immer wieder vor allem im Niedersächsischen, Schwäbischen und Fränkischen Kreis zur Sprache gebracht und erreichte in der Endphase des Krieges noch einmal Aktualität.
Der Reichskreisverfassung kam somit insbesondere vor der definitiven Anerkennung des ius foederis im Westfälischen Frieden eine immense Bedeutung für das reichsständische Bündniswesen zu. Eine detaillierte Untersuchung zur Bedeutung der Reichskreise als Bündnissysteme im Dreißigjährigen Krieg steht jedoch noch aus.
Einzelne Schwerpunkte zum Themenkomplex „Reichskreise als Bündnissysteme“
1. Reichskreise als Basis konfessioneller Bünde
1.1. Die sächsischen Reichskreise in den 1620er Jahren
Der Fokus dieses Kapitels gilt der Genese der niedersächsischen Kreisarmee von 1625 und den Ursachen des folgenden Krieges mit dem Kaiser und seinen Verbündeten. Dabei soll ebenfalls auf die parallele Entwicklung im Obersächsischen Reichskreis Bezug genommen werden, in dem Kursachsen eine neutrale bis kaiserfreundliche Haltung durchsetzen konnte.
1.2. Die partikulare protestantische Kreisorganisation in Franken und Schwaben
Im Fränkischen und Schwäbischen Reichskreis etablierten sich zu Kriegsbeginn eigenständige protestantische Reichskreisorganisationen, die parallel zu den konfessionsübergreifenden Kreisstrukturen arbeiteten. Die protestantischen Kreisstände hielten eigene Kreistage ab und bauten ein eigenes Gesandtschaftswesen auf. Zur Analyse der Arbeitsfähigkeit und politischen Akzeptanz einer solchen konfessionellen Partikularorganisation widmet die Untersuchung ein besonderes Augenmerk einer diplomatischen Mission einer protestantischen fränkischen Reichskreisgesandtschaft zum Kurfürsten von Mainz im Jahr 1630.
1.3. Der Konflikt um den Leipziger Bund von 1631 als Brennglas der Reichskreisproblematik und des Kampfes um das reichsständische Bündnisrecht
Zur Abwehr der Exekution des Restitutionsedikts beschloss ein Konvent protestantischer Reichsstände unter Führung Kursachsens im Frühjahr 1631 die Aufstellung eigener Truppen. Das als „Leipziger Bund“ bekanntgewordene protestantische Militärbündnis sollte als Kreisbündnis zur Landfriedenswahrung legitimiert werden. Dies löste im protestantischen wie im katholischen Lager einen Disput über Möglichkeiten und Grenzen der Kreisverfassung als Legitimationsquelle eines reichsständischen Bündnisrechts aus.
1.4. Schwedische Versuche der Inanspruchnahme der Kreisstrukturen: „Schwedenkreistage“ und Heilbronner Bund
Zwischen 1631 und 1647 versuchte Schweden mehrfach, die Versorgung und Einquartierung eigener Truppen über Kreistage organisieren zu lassen und Kreishilfebewilligungen zu erlangen. Die dazu in die jeweiligen Reichskreise entsandten schwedischen Kommissare beanspruchten dabei Rechte, die bisher die kaiserlichen Kommissare innehatten. Zeitweilig wurde sogar durch die Ernennung schwedischer Statthalter in einzelnen Reichskreisen eine grundlegende Umgestaltung der Kreisverfassung von schwedischer Seite angestrebt, die anhand einzelner Beispiel aus Schwaben, Franken und Niedersachsen analysiert werden soll.Der „Heilbronner Bund“ von 1633 stellte dann den Versuch dar, die schwedische Klientel im Reich in einer auf Dauerhaftigkeit ausgelegten neuen Bündnisstruktur auf Reichskreisbasis zu reorganisieren.
2. Reichskreise als Basis konfessionsübergreifender Bündnisse nach dem Prager Frieden
1.1. Die Verhandlungen zu einer Süddeutschen Kreisassoziation von 1643
Maximilian von Bayern initiierte zum Jahreswechsel 1642/1643 einen gemeinsamen Konvent der drei oberdeutschen Reichskreise in Donauwörth, um über die Gründung einer süddeutschen Kreisassoziation und den Beginn paralleler Friedensgespräche mit Frankreich zu verhandeln. Der Plan scheiterte zwar am Misstrauen der schwäbischen und fränkischen Protestanten gegenüber Kurbayern, gibt aber wertvolle Aufschlüsse über die kurbayerische Reichs- und Kreispolitik in der letzten Kriegsphase.
1.2. Die geplante rheinische Kreisassoziation von 1642/43 und ihre partielle Umsetzung in Form einer niederrheinisch-westfälischen Kreisarmee
Anhand umfangreichen Aktenmaterials aus dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien konnte ich bisher völlig unbekannte Kreisassoziationspläne zwischen dem Niederrheinisch-Westfälischen, dem Kur- und dem Oberrheinischen Kreis aus den Jahren 1642-1644 rekonstruieren. Die Assoziation wurde im kleineren Maßstab als Kreisdefensionsverfassung zwischen Kurköln und den niederrheinisch-westfälischen Kreisständen verwirklicht und hatte Bestand bis zum Westfälischen Frieden. In Verbindung mit der zeitgleichen Initiative Kurbayerns zur Gründung einer süddeutschen Kreisassoziation kann quellenreich belegt werden, dass das im späteren 17. Jahrhundert so bedeutend gewordene Kreisassoziationswesen im Süden und Westen des Reiches seine konzeptuellen Ursprünge bereits in der Endphase des Dreißigjährigen Krieges hatte und nicht erst unter Reichserzkanzler Schönborn ab 1650, wie noch durch Aretin angenommen.[8]
III. Die Reichskreise und der Westfälische Frieden
Das Schlusskapitel meiner Untersuchung wird sich der Bedeutung des Reichskreiswesens während der Westfälischen Friedensverhandlungen und der Exekution der Friedensbestimmungen widmen.
1. Kreistagsgesandtschaften auf dem Friedenskongress
In der Anfangsphase der Friedensverhandlungen in Münster und Osnabrück stand lange Zeit nicht fest, ob und in welcher Form die Reichsstände auf dem Kongress vertreten sein sollten. Zeitweise schien eine reichsständische Vertretung durch Reichskreisgesandtschaften die Lösung des Admissionskonflikts darzustellen. Der Fränkische Reichskreis schickte daraufhin eine Delegation zum Friedenskongress, deren Organisation und Wirken von mir untersucht wird.
2. Die Exekution und Modifikation der Westfälischen Friedensverträge durch Reichskreise
Der Westfälische Frieden sprach der Krone Schweden eine Kriegsentschädigung in Höhe von 5 Mio Reichstalern zur Abdankung ihrer Armee zu, die von sieben Reichskreisen aufgebracht werden sollte.[9] Weit weniger bekannt und kaum untersucht ist jedoch, dass die Entschädigung und Abdankung der Bayerischen Reichsarmada vollständig einem einzelnen Kreis, dem Bayerischen Reichskreis, anheimgestellt wurde, was zu einem der längsten und wichtigsten Kreistage in der Geschichte dieses Reichskreises führte.[10] Daher wird sich die Untersuchung den Verhandlungen dieses Kreistags von 1648/49 in Wasserburg eingehend widmen.
Fabian Schulze, M.A.
Kontakt: fabian.schulze(at)iek.uni-augsburg.de
[1] Vgl. für Folgendes den ersten und bisher singulären überblicksartigen Beitrag zur Thematik: Ferdinand Magen, Die Reichskreise in der Epoche des Dreißigjährigen Krieges. Ein Überblick, in: Zeitschrift für Historische Forschung 9 (1982), S. 409–460. Die Pionierarbeit Magens hat mich auf das Forschungsdesiderat einer Geschichte der Reichskreise im Dreißigjährigen Krieg aufmerksam gemacht.
[2] Vgl. Nicola Humphreys, Politische Kommunikation und mediale Außenwirkung in der Kreisorganisation Frankens und Schwabens, in: Wolfgang Wüst, Michael Müller (Hrsg.), Reichskreise und Regionen im frühmodernen Europa. Horizonte und Grenzen im „spatial turn“, Frankfurt/M., New York 2011 (Mainzer Studien zur neueren Geschichte, 29), S. 383–412.
[3] Vgl. hierzu Udo Gittel, Die Aktivitäten des Niedersächsischen Reichskreises in den Sektoren „Friedenssicherung“ und „Policey“ (1555-1682), Hannover 1996 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen. XXXV, Quellen und Untersuchungen zur allgemeinen Geschichte Niedersachsens in der Neuzeit, 14) und Thomas Nicklas, Macht oder Recht. Frühneuzeitliche Politik im Obersächsischen Reichskreis, Stuttgart 2002.
[4] Vgl. u. a. Johannes Burkhardt, „Ist noch ein Ort, dahin der Krieg nicht kommen sey?“ Katastrophenerfahrungen und Überlebensstrategien auf dem deutschen Kriegsschauplatz, in: Horst Lademacher, Simon Groenveld (Hrsg.), Krieg und Kultur. Die Rezeption von Krieg und Frieden in der Niederländischen Republik und dem Deutschen Reich 1568-1648, Münster 1998, S. 3-19.
[5] Vgl. hierzu jetzt Fabian Schulze, Die Rolle der oberdeutschen Reichskreise und der Reichsgerichte bei der Bekämpfung der Kipper- und Wipperkrise 1618-1626, in: Alexander Denzler, Ellen Franke, Britta Schneider (Hrsg.), Prozessakten, Parteien, Partikularinteressen. Höchstgerichtsbarkeit in der Mitte Europas vom 15. bis 19. Jahrhundert, Berlin 2015 (im Druck, erscheint im Juni 2015). Vgl. ferner auch ders., Reziprokes Agenda Setting? Kooperationsformen zwischen Kreistagen und Immerwährendem Reichstag auf den Gebieten des Münzwesens und der „securitas publica“, in: Harriet Rudolph (Hrsg.), Der Immerwährende Reichstag zu Regensburg. Neue Perspektiven auf eine vormoderne Ständeversammlung (The Perpetual Imperial Diet. New Perspectives on the General Assembly of the Imperial Estates in the Holy Roman Empire, 1663-1806), Regensburg 2015, (im Druck).
[6] Gittel, Die Aktivitäten des Niedersächsischen Reichskreises in den Sektoren „Friedenssicherung“ und „Policey“ (1555-1682) (wie Anm. 3).
[7] Am aufschlussreichsten zu dieser Thematik sind bisher die Ausführungen bei Michael Kaiser, Politik und Kriegführung. Maximilian von Bayern, Tilly und die Katholische Liga im Dreißigjährigen Krieg, Münster 1999 (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte, 28).
[8] Karl Otmar Aretin (Hrsg.), Der Kurfürst von Mainz und die Kreisassoziationen. Zur verfassungsmäßigen Stellung der Reichskreise nach dem Westfälischen Frieden, Wiesbaden 1975 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz Abteilung Universalgeschichte: Beiheft, 2).
[9] Antje Oschmann, Der Nürnberger Exekutionstag 1649-1650. Das Ende des Dreißigjährigen Krieges in Deutschland, Münster 1991 (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte, 17).
[10] An Beschlussfassungen orientiere erste Einblicke bietet Markus Nadler, Der Bayerische Reichskreis im europäischen Konflikt des Dreißigjährigen Krieges, in: Wüst/Müller, Reichskreise und Regionen im frühmodernen Europa (wie Anm. 2), S. 303–316. Nur wenig ergiebig zu Thematiken des Dreißigjährigen Kriegs ist Peter Claus Hartmann, Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803). Strukturen, Geschichte und Bedeutung im Rahmen der Kreisverfassung und der allgemeinen institutionellen Entwicklung des Heiligen Römischen Reiches, Berlin 1997 (Schriften zur Verfassungsgeschichte, 52).
Empfohlene Zitierweise: Fabian Schulze – Die Reichskreise im Dreißigjährigen Krieg. In: Dreißigjähriger Krieg Online – Projekte, hg. von Markus Meumann (Online-Ressource; URL: https://thirty-years-war-online.projekte.thulb.uni-jena.de/projekte/fabian-schulze-die-reichskreise-im-dreissigjaehrigen-krieg [Datum des Aufrufs in eckigen Klammern]).