Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO) 40 Slg Nr. 1917, 02

Ordonnanz Herzog Augusts des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) wieviel Geld und Verpflegung den Soldaten des Rittmeisters Bennigsen in Stadtoldendorf durch die umliegenden Klöster, Städte und Dörfer monatlich zu zahlen und zu erstatten ist

(14. August 1637)


unndt Rahtt Unßer Stadt Oldendorff, daß Sie ein oder

Zwo Persohnen ihres mittels deputiren[1], welche den Jenigen

ortern, so dießes behueff zur contribution gefodertten

alsobaldt in Unßerm nahmen Jeden seine Quoten noti-

ficiren[2] unndt selbige ihnen den deputatis Unaufhaltlich

gegen ihren schein einzuliefern erwidern. Uff den fall

der nicht lieferung aber bey den officirern umb die 

Hulffe unndt execution ansuchung thun sollen, unndt es

soll darauff mit der execution, doch ohne eintzige exor-

bitantien undt derogestaldt Verfahren werden, nemblich 

daß ein officirer, undt etzlich weinige reuters, welche

dergleichen ghar woll Verrichten konnen, an iedes

ohrts obrigkeitt geschickt, unndt mit deren zuthun Von

den rechtschuldigen der außstendige rest gefurdertt

undt exigiret[3], dem officirer teglich Von dem schuldigen

Neun M[arien]g[roschen]. dem gemeinen Reuter aber Sechs M[arien]g[roschen]

undt dazu auf ein Pferdt ein dritttheill Himbten[4]

Habern, unndt Uber daß an eßen unndt Trincken

futter, gelde oder sonsten nichts gegeben werden.

Wie den Sie die Deputirte die aufkommende gel-

der aufnehmen, unndt den officirern unndt Reutern

hinwider Zahlen, Unndt außtheilen, dießer wegen

auch guete richtige register Unndt abrechnung halten

sollen. Wornach Sie sich Unnachleßig zu richten, ge-

staldt wie Ihnen den Deputirten bey solcher Com-

mission undt Verrichtung Furstl[ichen] Schutz zuhalten


[1] Abordnen.

[2] Mitteilen.

[3] Eingefordert, eingetrieben.

[4] Hohlraummaß für Getreide. Ein Himpten umfasste in der Region Braunschweig etwa 31 Liter, so dass pro Pferd etwa 10 Liter Hafer zugeteilt wurden.


Empfohlene Zitierweise: Philip Haas: Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO) 40 Slg Nr. 1917, 02. Verordnung (Ordonnanz) Herzog Augusts des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) wieviel Geld und Verpflegung (Servicen) den Soldaten der Kompanie des Rittmeisters Bennigsen in Stadtoldendorf durch die umliegenden Klöster, Städte und Dörfer monatlich zu zahlen und zu erstatten ist (14. August 1637). In: dreißigjähriger krieg online / thirty years‘ war online, hg. von Markus Meumann. Online-Ressource, URL: https://thirty-years-war-online.projekte.thulb.uni-jena.de/quellen/verordnungen/edition/ordonnanz-herzog-augusts-des-juengeren-von-braunschweig-lueneburg-14-august-1637/nr-1917-02 [Datum des Aufrufs in eckigen Klammern]).